„Hier kann ich acht Stunden direkt am Kind arbeiten“, erzählt Angelina Jacoby begeistert. Sie ist Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auf der Intensivstation für Früh- und Neugeborene in der Augsburger KJF Klinik Josefinum. „Die Tätigkeit hier ist total umfangreich, abwechslungsreich und auch anspruchsvoll – eben Intensivmedizin. Es ist unser Part, die Eltern an die Pflege ihres Frühchens heranzuführen und gerade in den ersten Tagen sind wir Pflegekräfte diejenigen, die auch eine sehr enge Beziehung zu den Früh- und Neugeborenen aufbauen.“ Das seien besondere Momente der Nähe.
Ihre Liebe zur pädiatrischen Intensivstation hat Angelina Jacoby schon während ihrer Ausbildung entdeckt. Nach dem Fachabitur kommt sie im Jahr 2011 von Neu-Ulm ans Josefinum, um hier an der Berufsfachschule die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zu absolvieren. Obwohl es eigentlich nicht üblich ist, direkt nach der Ausbildung in der Intensivmedizin zu arbeiten, überzeugt die junge Frau bei der Abschlussprüfung, die sie auf eben jener Station absolviert. Zusätzlich qualifiziert sie sich fachbezogen und schließt die Fachweiterbildung zur pädiatrischen Intensivpflege und Anästhesie erfolgreich ab.
Arbeiten im Team
Seit inzwischen fünf Jahren gehört die heute 30-Jährige zum Team der 35 Pflegekräfte der Neugeborenen-Intensivstation, auf der zwischen 12 und 15 zu früh geborene oder kranke Neugeborene betreut werden. „Hier gibt es keine typisch hierarchischen Strukturen zwischen Pflegekräften und Ärzten. Wir arbeiten hier einfach wirklich zusammen“, berichtet Angelina Jacoby. Natürlich gibt es auch die schweren Momente, wenn ein zu früh geborenes Kind es trotz aller Medizin nicht schafft. Aber auch dann fühlt sie sich im Team gut aufgehoben. Die Klinikseelsorger des Josefinum begleiten in solchen Momenten sowohl die Eltern als auch das Team der Mitarbeiter. Und zum Glück gibt es auch häufiger die anderen Momente: „Besonders schön ist es natürlich, wenn ein Kind, das wir unter Umständen mehrere Monate hier begleitet haben, nach Hause gehen darf.“ (kr)
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