Fachbereich Geburtshilfe - Früher Abschied

Früher Abschied

Gut aufgehoben – auch in schweren Zeiten

Leider verläuft nicht jede Schwangerschaft positiv. Neben einer Fehlgeburt (Abort) in der frühen Schwangerschaft, kann es auch später noch zu Komplikationen kommen, die dazu führen, dass ein Kind nicht lebend geboren wird oder kurz nach der Geburt verstirbt. Ein solcher Verlust ist mit großer Trauer verbunden. Wir bieten Ihnen Unterstützung in dieser schweren Zeit. Ein würdevoller Abschied kann hierbei ein wenig Trost spenden.

Verlust und würdevoller Abschied

Fehlgeburt (Abort): Von Fehlgeburt spricht man, wenn eine Schwangerschaft vor der Lebensfähigkeit des Kindes endet. Als lebensfähig definiert die Medizin Kinder, die mindestens 500 Gramm wiegen oder ab der 24. Schwangerschaftswoche geboren werden.

Totgeburt (Stille Geburt): Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Kind nach der 24. Schwangerschaftswochen im Mutterleib keine Lebenszeichen mehr zeigt.

Im ersten Drittel einer Schwangerschaft kommen Fehlgeburten leider sehr häufig vor, wobei ein Abgang der Schwangerschaft in einer sehr frühen Phase oft auch unbemerkt bleibt. Altersbedingt steigt das Risiko einer Fehlentwicklung befruchteter Eizellen. In 10 - 15 Prozent aller Schwangerschaften liegen klinisch wahrgenommene Fehlgeburten vor.

Im ersten Schwangerschaftsdrittel kommen Fehlgeburten relativ häufig vor. Die Gründe eines Schwangerschaftsverlustes vor der 14. SSW sind vielfältig. Große, vielleicht lang ersehnte Hoffnungen lagen auf der Schwangerschaft, die sich unerwartet nicht erfüllen. Schon sehr früh können schwangere Frauen eine starke emotionale Bindung zu ihrem Kind aufbauen, sodass der frühe Verlust auch Trauer, Gefühle der Ohnmacht und Ambivalenzen auslösen kann.
Die Verdrängung dieser Gefühle ist meistens keine gute Lösung. Heilsame Wirkung entfaltet die Auseinandersetzung mit diesen Gefühlen in Gesprächen mit Menschen aus Ihrem nahen Umfeld oder auch mit Mitarbeitenden der Klinik und der Seelsorge – auch dann, wenn Sie ambulant behandelt werden. Außerhalb der Klinik helfen Psychosoziale Beratungs- und Schwangerenberatungsstellen. Weitere Informationen finden Sie unter „Hilfreiche Kontakte“ (Anker zu Hilfreiche Kontakte).

Die Würde des Menschen ist unantastbar, bereits in den frühen Schwangerschaftswochen. Alle Kinder werden würdig bestattet. Ist noch kein „Kind“ erkennbar, wird das aufbewahrte Gewebe bestattet. Mehr hierzu lesen Sie unten unter Zur-Ruhe-Bettung der Sternenkinder.

Eltern, die vom Verlust ihres Kindes erfahren, werden meist vollkommen unerwartet mit einer nahezu unvorstellbaren Wahrheit konfrontiert, die bewältigt werden muss.

Der erste Schritt ist es, sich Zeit zu nehmen. Die noch verbleibende Zeit mit Ihrem Kind ist jetzt das Kostbarste, wenn die Geburt mit dem Abschied des Kindes verbunden ist. Geben Sie sich und Ihrem Kind Zeit und finden Sie einen Platz für dieses Kind in Ihrem Herzen und in Ihrer Familie. Sehr wichtig ist die Besonnenheit, nichts zu überstürzen und jede Entscheidung mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt und den Geburtshelfenden in der Klink zu besprechen und sorgfältig abzuwägen.

Der erste Impuls nach einer „schnellen Lösung“ aus der belastenden Situation ist verständlich, doch es braucht Zeit, in die Geburt zu kommen und sich auf den Abschied vorzubereiten. Eine Geburt, die zugleich einen Abschied bedeutet, ist bei aller Trauer ein sehr tiefer, würdevoller und bewegender Moment, den Sie mit Ihrem Partner, Ihrem Kind und den Geburtshelfern gestalten und erleben.

Wenn das Ungeborene im Mutterleib nicht mehr lebt, muss entschieden werden, ob die Geburt eingeleitet oder abgewartet wird, bis diese auf natürlichem Wege beginnt. Geburtsvorgänge zeichnen sich vordergründig aus durch Wehentätigkeit, Öffnung des Muttermundes und die Geburt des Kindes, gleichwohl sind sie eng mit seelischen Erleben verbunden. Körper und Seele finden sich im Abschiednehmen. Grundsätzlich bedeutet das Abwarten keine gesundheitliche Gefährdung für die Mutter, solange die begleitenden Untersuchungen unauffällig bleiben. Ein vorzeitiger Blasensprung, Schmerzen oder Blutungen sind ein Grund, die Geburt einzuleiten. 

Geburtseinleitung
Die Mehrheit der Frauen und Paare entscheiden sich nach wenigen Tagen für eine medikamentöse Geburtseinleitung. Da die Gebärmutter zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht geburtsreif ist, kann die Einleitung bis zu mehreren Tagen dauern. Je nach Situation werden Sie über den Kreißsaal oder die gynäkologische Notfallambulanz auf unsere Station A 1 aufgenommen. Dort werden Sie in einem Einzelzimmer untergebracht, auf Wunsch auch gemeinsam mit einer Begleitperson.

Auf der Station und im Kreißsaal werden sie von Hebammen, Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten begleitet und unterstützt. Auch das kompetente Team unserer klinikeigenen Seelsorge steht Ihnen in dieser schwierigen Situation bei. Hierzu gehören Gespräche über Wünsche und Vorstellungen für die Betreuung, den Verlauf und die Geburt selbst, Möglichkeiten der Schmerzerleichterung und zur Gestaltung des Abschieds. Weitere Hilfestellungen finden Sie auch unter Hilfreiche Kontakte.

Den eignen Weg finden
Dabei hat jede Familie ihren eigenen Weg, Eltern eines solchen „Sternenkindes“ zu werden. Bedürfnisse und Wünsche in dieser Situation sind sehr individuell. Wir unterstützen Sie vor, während und nach der Geburt und gehen diesen schwierigen Weg mit Ihnen gemeinsam. Dabei sind uns die Anerkennung und Wertschätzung des Kindes als Mensch, sowie ein würdevoller Umgang mit ihm und seinen Eltern ein großes Anliegen.

Die Zur-Ruhe-Bettung für Sternenkinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm findet jährlich an drei Bestattungstermine mit Eltern und Angehörigen auf einem der Augsburger Friedhöfe statt. Die Termine erfahren Sie in der Klinik von ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt oder den Mitarbeitenden der Seelsorge.

Zweimal jährlich findet in unserer Hauskapelle auch ein Gedenkgottesdienst für alle im Josefinum verstorbenen Kinder statt. Hierzu sind Betroffene herzlich eingeladen.

Ein Kind, das vor Ende der 23. SSW geboren wird, weniger als 500 Gramm wiegt und keine Lebenszeichen zeigt, wird im Personenstandsgesetz (PStV§31) als Fehlgeburt bezeichnet. Es muss dann von den Eltern weder standesamtlich gemeldet noch bestattet werden. Beides ist auf Wunsch aber jederzeit möglich.

Ein Kind, das nach der 24. SSW geboren wird, mehr als 500 Gramm Gewicht hat oder zu einer Mehrlingsgeburt gehört und keine Lebenszeichen zeigt, wird als Totgeburt bezeichnet. Es muss standesamtlich gemeldet und in der Regel von den Eltern bestattet werden.

Das gleiche gilt für jedes Kind, das mit Lebenszeichen geboren wird (Lebendgeburt), unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Gewicht.

Weitere Hilfen und Unterstützung

Sollte ihr Kind im Mutterleid sterben oder nicht lebensfähig sein, so können Sie auf die Unterstützung durch unser Team vertrauen. Der Verlust eines Kindes und das Abschiednehmen lösen große Trauer aus, viele Menschen fühlen sich in einer solchen Situation hilflos. In diesen Momenten ist es wichtig, Personen um sich zu haben, die einen auffangen, unterstützen und Kraft geben. Bei uns sind Sie in jeder Phase bestens aufgehoben!

Gesprächs- und Beratungsangebote erhalten Sie in unserer Klinik über das ärztliche Team, unsere Seelsorge, die Hebammen oder den Sozialdienst. Bei einer ungünstigen Ultraschalldiagnose bieten die umliegenden Schwangerenberatungsstellen eine entsprechende (beratende) Begleitung an.

Je nach Situation werden Sie über den Kreißsaal oder die Station A 1 stationär aufgenommen. Sie erhalten ein Einzelzimmer, auf Wunsch kann auch eine Begleitperson mit aufgenommen werden.

In der Mehrheit der Fälle wird die Geburt eingeleitet. Dies erfolgt auf der Station, auf der in der Regel auch die frühen Geburten vor der 18. Schwangerschaftswoche (SSW) betreut werden. Geburten nach der 18. SSW oder langwierige Geburten in früheren Wochen werden im Kreißsaal versorgt. Auf der Station und im Kreißsaal werden sie von Hebammen, Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten begleitet und unterstützt. Hierzu gehören Gespräche über Wünsche und Vorstellungen für die Betreuung, den Verlauf und die Geburt selbst, Möglichkeiten der Schmerzlinderung und zur Gestaltung des Abschieds. Selbstverständlich werden auch unsere Seelsorgende miteinbezogen.

Schon vor der Geburt gibt es Gesprächs- und Beratungsangebote: Das ärztliche Team, Hebammen, Seelsorgende, Beratungsstellen oder der Sozialdienst informieren über unterschiedliche Themen und geben Hilfestellungen.

Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind einen Namen geben, Kleidung oder eine Decke, ein Kuscheltier, ein Foto der Familie sowie spezielle Dinge, die Ihr Kind auf seinem Weg begleiten sollen, besorgen und mit in die Klinik bringen. Sie können auch etwas schreiben, basteln oder ein Set für Hand- und Fußabdrücke besorgen. Zudem besteht die Möglichkeit, Bilder von einem Sternenkind-Fotografen machen zu lassen. Ebenso ist eine Namensgebungs- und Segensfeier möglich. Dies alles kann helfen, Ihrem Kind einen würdevollen Abschied zu bereiten.

Auch wenn ein zu früh Geborenes aufgrund seiner Unreife unfähig ist, ausreichend zu atmen und zu überleben, so kann es dennoch Lebenszeichen zeigen, beispielweise einen Herzschlag oder auch sachte Bewegungen. Ein unreifes noch nicht (über-)lebensfähiges Kind soll möglichst geborgen in der Obhut der Eltern palliativ begleitet werden. Unsere Geburtshelfenden werden Sie dabei unterstützen. Obwohl der Sterbeprozess bei den Kleinsten zeitlich limitiert ist, kann dieser dennoch einen Zeitraum von Minuten bis zu wenigen Stunden in Anspruch nehmen. Bei Bedarf wird auch der ärztliche Dienst der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin miteinbezogen. Seelsorgerliche Begleitung ist auf Ihren Wunsch hin selbstverständlich.

Mehr hierzu unter Hilfreiche Kontakte

Nach den Strapazen der Geburt kann sich der Zeitraum entfalten, in dem Sie Ihrem Kind noch einmal begegnen, die verbleibende Zeit mit Ihrem Kind gestalten. Hierbei lassen sich auch Angehörige wie Großeltern oder Geschwisterkinder miteinbeziehen.

Ihr Kind kann von Ihnen selbst gewaschen und angezogen werden, ebenso eine Erinnerungskarte mit Fußabdrücken des Kindes.
Sie können Ihr Kind gerne fotografieren, auf Wunsch bietet die ehrenamtliche Fotografen-Initiative „Sternenkind“ auch professionelle Erinnerungsfotos.
Auch auf der Station haben Sie – gerne auch mit Unterstützung der Seelsorge - jederzeit die Möglichkeit, Ihr Kind zu sehen, nochmals zu halten und Abschied zu nehmen.
Wenn sie sich verabschiedet haben und entlassen werden, wird Ihr Kind von uns an die Pathologie der Universitätsklinik Augsburg gebacht. Dort bleibt es bis zur Bestattung.

Mehr hierzu unter Hilfreiche Kontakte

Solange ein Kind lebt, kann es auf Wunsch der Eltern getauft werden. Unsere Seelsorgende beraten Sie gerne schon vor der Geburt. Drängt die Zeit, so kann die Taufe auch von den anwesenden Geburtshelfenden vorgenommen werden.

Ist das Kind bereits vor oder während der Geburt verstorben, so ist eine Segnung möglich. Diese findet im Beisein der Seelsorge auf Station im Zimmer statt, wahlweise auch im Andachtsraum oder Abschiedsraum. 

Mehr hierzu unter Hilfreiche Kontakte

Auch nach einer Fehlgeburt haben Sie ein Anrecht auf die Nachsorge durch eine Hebamme. Gerne vermitteln wir spezielle Angebote für Sterneneltern und weisen auf entsprechende Angebote der Schwangerenberatungsstellen hin.

Auch nach der Entlassung gibt es die Möglichkeit einer Nachbesprechung mit den Mitarbeitenden unserer Seelsorge oder den betreuenden Geburtshelfenden.

Die Elterninitiative „Regenbogen“ gestaltet ebenfalls Hilfsangebote für trauernde Eltern und Familien. Diese Angebote sind hilfreich für Fragen und zur Bewältigung von Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fehlgeburt.

Mehr hierzu unter Hilfreiche Kontakte

Auch wenn das Kind noch sehr klein ist, haben die Eltern immer das Recht, ihr

Kind selbst zu bestatten. Die Beisetzung kann in diesem Fall selbst bestimmt und die Trauerfeier individuell gestalten werden.

Leider ist es ist nicht erlaubt, Sternenkinder direkt aus der Klinik mitzunehmen. Selbst die Allerkleinsten unterliegen dem Bestattungsgesetz, für alle Verstorbenen besteht die Friedhofspflicht. Dies wird durch den Weg Pathologie der Universitätsklinik Augsburg sichergestellt.

Darüber hinaus besteht das Angebot der Zur-Ruhe-Bettung von zu früh geborenen Kindern mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm in einem Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder. Jährlich finden drei Bestattungstermine mit Eltern und Angehörigen auf einem der Augsburger Friedhöfe statt. Die Bestattung ist unabhängig von Herkunft und Religion und kostenfrei.

Zudem unterhalten viele Gemeinden ein Kindergräberfeld oder eröffnen die Möglichkeit, ein Kleinstkind beizusetzen. Information erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Friedhofsverwaltung.

Hilfreiche Kontakte

Viele Schwangerenberatungsstellen bieten auch Begleitung bei Verlust des Kindes.

DONUM VITAE in Bayern e.V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Initiative REGENBOGEN „Glücklose Schwangerschaft” e. V.

Sterneneltern Schwaben e. V.

Selbsthilfegruppe Krise rund um die Geburt – Schatten und Licht Landsberg

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Ihr Kontakt zu uns

Sekretariat Geburtshilfe

Monika Thannhäuser

Telefon: 0821 2412-327
Telefax: 0821 2412-194177

Anastazija Marinovic

Telefon: 0821 2412-390
Telefax: 0821 2412-194177

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