In medizinisch begründeten Fällen genehmigen die Krankenkassen die Aufnahme einer Begleitperson; vor allem bei der Behandlung von jungen Patientinnen und Patienten in der Kinder- und Jugendmedizin. Hier gibt es klare Kriterien, wie zum Beispiel Trennungsangst, eine anstehende Operation oder eine schwere Erkrankung. Bei Kindern unter sechs Jahren ist die Aufnahme einer Begleitperson unentgeltlich.
In der Geburtshilfe kann Ihr Partner auf unserer Familienstation kostenpflichtig als Begleitperson mitaufgenommen werden, ein Geschwisterkind leider nicht. Das Familienzimmer ist für die Patientin eine Wahlleistung, für deren Kosten Sie bzw. Ihre (Zusatz-)Versicherung aufkommen müssen. Die Kosten für Selbstzahler betragen pro Kalendertag für die Patientin 190 €, für den Partner 45 €. So können Sie sich von Anfang an gemeinsam um das Baby kümmern. Selbstverständlich unterstützt Sie unser Team auch auf unserer Familienstation engagiert und liebevoll.
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