Hilfe und Beratung bei sozialen Fragen

Unsere Sozialdienstmitarbeiter in der Kinder- und Jugendmedizin bieten jungen Patienten und ihren Eltern umfassende Unterstützung. Ob Krankengeld, Verdienstausfall für Begleitpersonen oder Zusammenarbeit mit Behörden – während eines stationären Aufenthalts entstehen viele Fragen, die man nicht immer allein bewältigen kann. Für diese sozialrechtlichen Hürden sind wir Ihre Ansprechpartner. Unsere Sozialberatung umfasst die Bereiche Finanzen, Beruf, Wohnen, Kindererziehung, Behinderung, Gesundheit und Migration. Kinderschutz und Betreuung bei neonatalem Drogenentzug bilden weitere Schwerpunkte.

Sozialberatung zu folgenden Fragen:
ALG, Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Wohnberechtigungsschein, Elterngeld, Betreuungsgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Zuschuss/Übernahme von Kinderbetreuungskosten, Haushaltshilfe, Krankengeld, Verdienstausfall für Begleitpersonen, Familienpflege, Hilfsmittel, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Koordinierende Kinderschutzstelle, Leistungen der Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld, Offene Hilfen, Wiedereinstiegsprogramme in den Beruf, Förderung der Berufsausbildung, Übergang Schule – Beruf sowie Integrationskurse.

Organisation von
Helferrunden, Jugendamtsgesprächen, Fahrtkostenrückerstattung, Schülerbeförderung, Dolmetscher, Spenden verschiedener Sozialfonds, Besichtigung von Einrichtungen

Informationen und Kontaktaufnahme zu Einrichtungen und Angeboten
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen für Kinderbetreuung, Förderung, Beschulung, Ausbildung, Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche, Therapieangebote, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Freiwilligenagenturen, Sozialprojekte, Eltern-Kind-Angebote, Nachhilfeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen

Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden wie
Jugendamt, Stadtverwaltung, Landratsamt, Zentrum Bayern für Familie und Soziales, Schulverwaltungsamt, Schulamt, Bezirk Schwaben

Durchführen von Hausbesuchen zu diagnostischen Zwecken

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist

Unter der Gefährdung des Kindeswohls versteht man die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Personen. Dazu gehört körperliche und/oder seelische Vernachlässigung sowie Misshandlung, sexuelle Gewalt oder das Miterleben von Gewalt.

Unsere Kinderschutzgruppe

Zu den Aufgaben unseres Sozialdienstes gehört auch der Kinderschutz. Als Teil der Kinderschutzgruppe in der Kinder- und Jugendmedizin kümmern wir uns um das Erkennen und Verhindern von Kindeswohlgefährdung. Die Kinderschutzgruppe ist ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Ärzten, Psychologen, Therapeuten, Sozialpädagogen und Pflegepersonal.

Die Kinderschutzgruppe steht allen Mitarbeitern der Kinder- und Jugendmedizin bei Verdachtsfällen beratend zur Seite. Sie bietet u. a. psychologische Diagnostik, körperliche Untersuchung, psychosoziale Beratung und Betreuung. Zudem besteht eine enge Kooperation mit externen Einrichtungen (Beratungsstellen, Jugendamt, Kriminalpolizei etc.)

Ihr Kontakt zu uns
Michael Herrmann

Leiter Sozialdienst

Telefon

Kontakt
captcha
* Pflichtfeld